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IMPRESSUM

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Dive Delta Tauchsport
Inh.: Werner Schneider
Burgweg 6 / Innenhof
82110 Germering
Germany

Mobil: +49 (0)152 / 29 427 286
Email:  info@divedelta.de
Web:   www.divedelta.de

UST. – Identifikationsnummer gemäß § 27 A Umsatzsteuergesetz: DE 224664858 
 
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© Copyright by Dive Delta Tauchsport
Alle Rechte vorbehalten
All rights reserved.

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AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Reisebedingungen für Tauchreisen von Dive Delta Tauchsport

Gültig ab 01.01.2021

Präambel

Reisevermittler ist Dive Delta Tauchsport, Inh. Werner Schneider, Burgweg 6 / Innenhof, 82110 Germering.
Für Reisebuchungen mit Dive Delta Tauchsport – nachfolgend Reisevermittler genannt – gelten die nachstehenden Reisebedingungen.

1. Abschluss des Reisevertrags / Buchung

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reisevermittlers zustande. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie seine eigenen einzustehen.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Reiserechnung sind 30% des Reisepreises, bzw. mindestens 25,00 € pro Person zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 8 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert auf folgende Bankverbindung:
Sparkasse München Starnberg Ebersberg IBAN: DE39 7025 0150 0027 7234 02 BIC: BYLADEM1KMS zu überweisen.

2.2 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen vor Reiseantritt, so ist der volle Reisepreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung / Reiserechnung zur Zahlung fällig.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reisevermittler berechtigt, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 4.4 zu belasten.

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3. Leistungen

3.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Flyern sowie den Beschreibungen auf der Homepage des Vermittlers. Nebenabreden und besondere Vereinbarungen müssen in der Buchung sowie in der Reisebestätigung aufgeführt werden.
 

3.2 Inhalte von Orts- bzw. Hotelprospekten haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.

 

3.3 Soweit eine Tauchreise in der Ausschreibung nicht anders beschrieben ist, schließt der Preis folgende Leistungen ein: Unterbringung im Doppel- oder Mehrbettzimmer, Verpflegung gemäß Ausschreibung (z. B. Frühstück, Halbpension, etc.), Reiseleitung.

 

3.4 Die Anreise zum Reiseziel sowie der Transport des Gepäcks und der Tauchausrüstung ist nicht Bestandteil des Reisevertrags und erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.

 

4. Rücktritt durch den Kunden / Stornierung / Umbuchung

 

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reisevermittler.

 

4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, gelten die unter Punkt 4.4 aufgeführten Stornobedingungen.

 

4.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

 

4.4 Stornobedingungen für Tauchreisen von Dive Delta Tauchsport:

  • Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises, mind. 25,- €

  • 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises

  • 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises

  • 7 Tage bis Reiseantritt oder „No show“ (Nichterscheinen): 100% des Reisepreise

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde am Reiseziel vorgebuchte Reiseleistungen z. B. Tauchpakete, Tagesausflüge, etc., ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Vermittlers.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reisevermittler

Der Vermittler kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 

6.1 a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reisevermittler und seines örtlichen Beauftragten, nachhaltig stört oder sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reisevermittler, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

 

6.1 b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis per Banküberweisung zurück.

 

6.2 Ferner behält sich der Vermittler das Recht vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die vom Vermittler nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Vermittler alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr.

 

6.3 Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Kunden, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Vermittler als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. Der Vermittler darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.

 

7. Haftung des Reisevermittlers

 

7.1 Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Der Vermittler ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften besitzt.

 

7.2 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, an Tauchfahrten, etc. beteiligt sich der Kunde stets auf eigene Gefahr.

 

7.3 Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

 

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

 

9. Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird vom Vermittler dringend empfohlen. Auf Wunsch ist der Vermittler bei der Vermittlung einer Reiserücktrittskostenversicherung behilflich.

 

10. Tauchunfallversicherung

Der Abschluss einer Tauchunfallversicherung, z. B. von Aqua Med wird vom Vermittler dringend empfohlen. Eine Tauchunfallversicherung deckt u. a. die Kosten für eine notfallmedizinische Behandlung sowie Druckkammerbehandlung und die Rückführung des Tauchers nach Erstbehandlung vor Ort ins Heimatland. Nähere Informationen hier.

 

11. Tauchkurse / Tauchprogramme

Der Kunde muss seine Tauchtauglichkeit durch den Besitz einer gültigen Tauchtauglichkeit nachweisen, wenn er an Tauchkursen oder Tauchprogrammen teilnehmen möchte. Während der Tauchkurse und -programme muss der Kunde den Tauchlehrern und Betreuern Folge leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Kunden, die ein spezielles Tauchprogramm (z. B. Non-Limit-Tauchen) buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation ein gebuchtes Tauchprogramm ggf. umzuschreiben oder den Kunden von der Teilnahme auszuschließen. Der Kunde taucht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12.2 In den Flyern und den Ausschreibungen des Vermittlers hinausgehende Zusagen an den Kunden sind unwirksam, sofern sie nicht in der Reisebestätigung enthalten sind.

 

13. Allgemeines

 

13.1 Alle Angaben in den Flyern und in den Ausschreibungen auf der Homepage des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung.

 

13.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

13.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Vermittler schriftlich bestätigt wurden.

 

13.4 Tritt Dive Delta Tauchsport lediglich als Vermittler einer Reise auf, so gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.


Haftungsausschluss / Copyright


1. Die auf dieser Web-Seite veröffentlichten Inhalte sind mit größter Sorgfalt recherchiert. Dive Delta Tauchsport übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit oder Qualität der bereitgestellten Informationen bzw. angegebenen Preise und technische Daten.

 

2. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen sind durch die Nutzung dieser Seite grundsätzlich ausgeschlossen.

 

3. Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten solange der Vorrat reicht. Druckfehler und Irrtümer ausgeschlossen. Angebote nur solange Vorrat reicht.

 

4. Dive Delta Tauchsport haftet nicht für die Inhalte fremder Seiten, die von Dive Delta Tauchsport verlinkt sind. Für aus diesen Seiten resultierende Schäden übernehmen wir keine Haftung. Ändert ein Anbieter seinen Inhalt wesentlich, dann senden Sie uns eine E-Mail. Wir werden diese Seite dann entfernen.

 

5.Für technische Störungen oder Schäden haftet Dive Delta Tauchsport nicht.

 

6. Alle Warenzeichen sind eingetragene Marken der jeweiligen Hersteller.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ausrüstungsverleih

 

1. Vermieter der Leihausrüstung ist Dive Delta Tauchsport, Inh. Werner Schneider, Burgweg 6 / Innenhof, 82110 Germerin „Vermieter“ genannt.

 

2. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleihzeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Verleihformular erkennt der Mieter den einwandfreien, sauberen Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.

 

3. Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.

 

4. Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemietet werden, die über einen gültigen Tauchschein, bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

 

5. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 30 bar zurück gegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.

 

6. Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.

 

7. Die Leihausrüstung, einschließlich Zubehör, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

 

8. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für die Nutzung von Leihausrüstung. Diese kann auf der Internetpräsenz des Vermieters oder in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden, die Preisliste steht auch zum Download bereit.

 

9. Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden muss eine Kaution in Höhe des Anschaffungswertes der geliehenen Ausrüstungsgegenstände hinterlegt werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurück erstattet wird.

 

10. Für die Vermietung unserer Leihausrüstung gelten folgende Tarife:

  • Tages-Tarif: von der Abholung 24 Std.

  • Wochenende (WE)-Tarif: 2,5 Tage.

  • Wochen-Tarif: 6 Werktage

Bei zwei, drei und mehr Wochen wird ebenso verfahren. Bei verlängerten Wochenenden oder einer Verleihdauer von z. B. 1,5 Wochen, wird ein entsprechender pauschale Vereinbart.

 

11. Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurück gegeben, so wird eine anteilige Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten.

 

12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.

 

13. Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen.

 

14. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.

 

15. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurück gegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mind. 15,- € (je nach Verschmutzungsgrad) zu berechnen.

 

16. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

 

17. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite dieses Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dive Delta Tauchsport für den Ausrüstungsverleih in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Formulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht.

 

18. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service- und Reparaturdienstleistungen

 

1. Vertragsgegenstand

Der Kunde übergibt Dive Delta Tauchsport, Inhaber Werner Schneider – nachfolgend DDTS genannt – zwecks Überprüfung / Reparatur / Revision oder sonstiger Service- und Reparaturdienstleistungen Tauchgeräte oder andere Ausrüstungsteile.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Reparaturauftrags. Im Reparaturauftrag wird die Bezeichnung des Reparaturgegenstands sowie die gewünschte Arbeit vermerkt. DDTS erstellt für den Kunden eine Kopie des Reparaturauftrages, der den Erhalt der Tauchgeräte und Ausrüstungsteile bestätigt. Der Kunde kann auch eine dritte vertretungsberechtigte Person zur Abgabe des Reparaturgegenstands beauftragen.

 

3. Zahlungsmodalitäten

Dive Delta Tauchsport führt die gewünschte Arbeit am Reparaturgegenstand zu den Preisen der jeweils aktuellen Preisliste aus. Die aktuelle Preisliste ist in den Geschäftsräumen von Dive Delta Tauchsport ausgehängt und auf dessen Internetseite veröffentlicht. Sämtliche Zahlungen sind bei Abholung des Reparaturgegenstands nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Dive Delta Tauchsport ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4. Unternehmerpfandrecht

Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht Dive Delta Tauchsport wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in dessen Besitz gelangten Reparaturgegenstands zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

5. Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme des Reparaturgegenstandes verpflichtet, sobald DDTS diesen über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme hat im Betrieb von DDTS zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Reparaturgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch DDTS unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haftet Dive Delta Tauchsport nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.

 

6. Sachmängelhaftung

Dive Delta Tauchsport haftet für Sachmängel für die Dauer von 6 Monaten ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Kunden.

 

7. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen Dive Delta Tauchsport sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Dive Delta Tauchsport selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für Dive Delta Tauchsport zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Der Höhe nach ist die Haftung von Dive Delta Tauchsport beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung von Dive Delta Tauchsport für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

8. Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung des Vertragspunktes 8 bedarf ebenfalls der Schriftform.
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

Stand 01.05.2021

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